Pflichtangaben
Pflichtangaben
Seit dem 01.01. 2002 ist ein neues Teledienstegesetz (§6 TDG) in Kraft, das Betreiber von Websites verpflichtet, folgende Angaben auf ihren Homepages zu hinterlegen:
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bayerische Landesärztekammer
Berufsordnung der BÄK
Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der Bayerischen Landesärztekammer.
Zuständige Kassenärztliche Vereinigung: KV Bayern.
Die Berufsbez. Arzt/Ärztin wurde in Deutschland verliehen.